Informationen zum Thema Wärmeplan
Vorab: Wärmepläne werden von den Kommunen zu unterschiedlichen Zeitpunkten aufgestellt:
- Kommunen mit 100.000 oder mehr Einwohnern sind bundesweit dazu verpflichtet, einen Wärmeplan bis Mitte 2026 aufzustellen.
- Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern sind bundesweit dazu verpflichtet, einen Wärmeplan bis Mitte 2028 aufzustellen.
- Zum Teil führen Kommunen wegen bereits bestehender Landesgesetze den Wärmeplan auch schon früher ein – oder haben ihn teilweise bereits eingeführt. Eine verbindliche Auskunft zur jeweils tagesaktuellen Rechtslage vor Ort erteilt die zuständige Kommune.
Und wenn ein Wärmeplan aufgestellt ist?
Sobald der Wärmeplan aufgestellt ist und der Austausch der ersten Gas-Etagen-Heizung in einer Immobilie ansteht, muss innerhalb einer Frist von 5 Jahren entschieden werden, wie das gesamte (!) Gebäude künftig klimaneutral geheizt werden kann. Anschließend muss dann innerhalb einer Frist von weiteren 8 Jahren die zuvor getroffene Entscheidung umgesetzt werden.
Dabei ist auf Folgendes zu achten: Sieht der kommunale Wärmeplan für den Standort der Gesamt-Immobilie weder ein Biomethan- noch ein Wasserstoff- oder ein Wärmenetz vor, muss trotzdem dafür gesorgt werden, dass im gesamten Haus „grüne“ Brennstoffe (z.B. Biomethan) verwendet werden. Der vorgeschriebene Anteil dieser grünen Brennstoffe muss dabei sukzessive über die folgenden Jahre gesteigert werden: ab 2029 müssen mindestens 15 %, ab 2035 mindestens 30 % und ab 2040 mindestens 60 % erreicht werden.
Ab 2045 ist der Einsatz fossiler Energieträger für das Heizen endgültig untersagt.